Das mit und in den Reha-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Bund entwickelte und implementierte Qualitätsmanagementsystem QMS-REHA®, ist als zertifizierungsfähiges Verfahren von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) anerkannt.
Die Vorteile auf einem Blick
- Verknüpfung bewährter QM-Modelle
- Rehaspezifische Prozesslandkarte
- Einheitliche QM-Systematik für die Rehabilitationseinrichtungen
- Berücksichtigung von Kennzahlen, Benchmarking und des PDCA-Zyklus
- Zertifizierungsfähiges Qualitätsmanagementsystem nach § 37 Abs. 3 SGB IX
Ein Qualitätsmanagementsystem nach Maß
- Ausgehend vom Kernprozess Rehabilitation, stehen die Kundenanforderungen, speziell die des Rehabilitanden, im Mittelpunkt des Systems.
- Die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung erfolgt auf verschiedenen Ebenen.
- Die Strukturqualität bezieht sich auf die personelle, gerätemäßige und räumliche Ausstattung der Rehabilitationseinrichtungen.
- Die Prozessqualität beinhaltet hauptsächlich die Durchführung der Rehabilitation.
- Die Qualität der erbrachten Leistungen wird regelmäßig überprüft.
Die Prüfung der Umsetzung des Verfahrens erfolgt in einem dreijährigen Zyklus:
- Zertifizierungs- bzw. Rezertifizierungsaudit alle 3 Jahre
- 1 Überwachungsaudit jeweils 1,5 Jahre nach einem Zertifizierungsaudit
Verfahrensablauf der Zertifizierung:
- Angebotsanfrage
- Vertragsabschluss
- Terminfestlegung
- Einreichung Unterlagen
- Abstimmung Auditplan
- Vor-Ort-Audit
- Auditbericht