Das Zertifizierungsverfahren QReha ist eine Erfolgsgeschichte geworden und von der BAR anerkannt.
Das Verfahren QReha kann als Einstiegsverfahren für die Erfüllung der DIN-ISO-Vorgaben verstanden werden. Die Prüfung der Umsetzung des Verfahrens erfolgt alle drei Jahre im Rahmen eines Zertifizierungsaudits.
QReha ambulant ist speziell für ambulante Einrichtungen konzipiert und durch den Gemeinsamen Ausschuss der Partner der Vereinbarung nach § 137 d SGB V anerkannt. Damit entfällt die Verpflichtung zur schriftlichen Selbstbewertung. Das heißt, ambulante Einrichtungen, die nach QReha zertifiziert sind, erfüllen die Qualitätsmanagement-Anforderungen der Leistungsträger der GKV. Die Prüfung der Umsetzung des Verfahrens erfolgt alle drei Jahre im Rahmen eines Zertifizierungsaudits.
Die QReha-Verfahren eignen sich besonders für folgende Einrichtungen:
Verfahrensablauf: